Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

der BAUMGÄRTEL UND PARTNER GmbH, Königsberger Str. 100, 40231 Düsseldorf
für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen an Verbraucher

 

Stand: 1. Februar 2008

 

I. Allgemeines – Geltungsbereich


1. Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts – nachstehend auch Kunden genannt -, die mit uns Verträge abschließen, deren Zweck allein ihrer privaten Sphäre und weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

 

II. Angebote, Vertragsschluss


1. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Lieferverträge, sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden sowie von diesen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen sollen schriftlich festgehalten werden.


2. Bestellungen können nur schriftlich erfolgen. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Eine Annahme

durch uns erfolgt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum der Bestellung oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.


3. Wir behalten uns vor, per Nachnahme oder - bei nach Kundenspezifikation angefertigter Ware - gegen Vorkasse in Höhe des ganzen oder eines Teilbetrages des Kaufpreises zu leisten.


4. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug gegen unsere Leistungen eine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.


5. An Abbildungen, Zeichnungen, Werbe- und sonstigen Aufdrucken, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen.


6. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gelten nur unsere Angaben in der Auftragsbestätigung oder solche Angaben, die wir in Form einer gesonderten Bestätigung erteilt haben. Warenbeschreibungen, Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich in Katalogen, Prospekten, im Internet, in Preislisten und Werbungen sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar, es sei denn, Angaben zur Beschaffenheit sind von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden. Die Eigenschaften von Probe- oder Musterexemplaren werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

III. Preise


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk" (Düsseldorf), inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.


2. Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und können von uns jederzeit abgeändert werden.


3. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wird für diesen Fall ausgeschlossen.

 

IV. Druckmotive und Drucktechnik


1. Alle Vorlagen für vom Kunden gewünschte Druckmotive (Grafiken, Logos, Texte) müssen als digitale Dateien per E-Mail an die Adresse "info@bpwa.de" übermittelt werden. Die von uns akzeptierten Formate teilen wir Ihnen gerne auf Anforderung mit. Eingehende Daten werden von uns auf die Tauglichkeit zum Druck überprüft. Erweisen sich die Druckmotive als untauglich, sind wir bis zur Übermittlung tauglicher Druckmotive von unserer Leistungspflicht befreit.


2. Der Kunde räumt uns mit Auftragserteilung die Berechtigung zur Nutzung etwaiger Urheber-, Marken-, Kennzeichnungs- und sonstiger Rechte, die an den Druckmotiven bestehen können, im Rahmen des Vertragszwecks ein.


3. Der Kunde garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber-, Marken-, Kennzeichnungs- und sonstige Rechte verfügen zu können, die im Zusammenhang mit der Herstellung der von ihm gewünschten Druckmotive und der Lieferung der bedruckten Ware sowie deren weiteren Verwendung durch ihn oder Dritte berührt sein können und stellt uns mit der Auftragserteilung von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.


4. Für den Fall, dass die begründete Besorgnis einer Verletzung fremder Rechte durch die gewünschten Druckmotive besteht, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurück zu treten.


5. Wir verwenden je nach Anforderung verschiedene Drucktechniken (etwa Siebdruck, Transferdruck oder Sublimationsdruck). Strichzeichnungen (mit einheitlichen Farbflächen)werden im Siebdruck (Standard-Druckverfahren) abgebildet. Für Flächen mit unterschiedlichen Farbabstufungen (Halbtöne) werden andere Verfahren verwendet. Hierbei können Raster sichtbar sein (bei Verwendung des Transferdruck-Verfahrens) oder leichte Unschärfen entstehen (bei Verwendung des Sublimationsdruck-Verfahrens).


6. Bei längerem intensiven Gebrauch eines bedruckten Gegenstandes kann der Druck verblassen oder sich ablösen.


7. Zur Definition von Farben verwenden wir ausschließlich die „coated"-Palette des Pantone-Farbsystems. Der Kunde gibt seine Farbwünsche entsprechende dem Pantone-Farbsystem an. Bedingt durch das verwendete Material, auf das der Druck aufgebracht wird, kann es zu marginalen Abweichungen (+/- 1 Farbton) kommen. Diese stellen keinen Mangel dar, der zur Gewährleistung berechtigte.


8. Werden Stoffe gefärbt, so können auch hierbei marginale Abweichungen (+/- 2 Farbtöne) auftreten. Derartige Abweichungen stellen ebenfalls keinen Mangel dar, der zur Gewährleistung berechtigte.

 

V. Lieferung


1. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen ("etwa", "ca.", "möglichst", etc.) werden wir uns nach besten Kräften bemühen, diese einzuhalten. Wir behalten uns vor, Lieferungen erst nach Ablauf der dem Kunden gegebenenfalls austehenden Widerrufsfrist (etwa gem. § 355 Abs. 1 und 2 BGB) vorzunehmen.


2. Erfolgen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Lieferanten an uns nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Wir behalten uns vor, die Lieferung um die Dauer der Nichtverfügbarkeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz zurück zu treten, wenn wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Im Falle des Rücktritts werden wir erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.


3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erfolgt der Versand auf Kosten des Kunden. Die Wahl der Versandart, des Transportweges sowie des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht erst mit Übergabe an den Käufer auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.


5. Wir behalten uns vor, dem Kunden auf elektronischem Wege ein Muster im Sinne einer digitalen "Reinzeichnung" der bestellten Ware zu übermitteln. Dieses wird auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten und Druckmotive erstellt. Die Produktion erfolgt erst nach Freigabe des digitalen Musters durch den Kunden, die unverzüglich nach Erhalt, am besten innerhalb von 24 Stunden, erfolgen soll. Evt. Vereinbarte Lieferfristen werden erst nach kundenseitiger Freigabe des digitalen Musters in Gang gesetzt.


6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.


7. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
8. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.


9. Für den Fall, dass der Kunde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist er verpflichtet, die ihm gelieferte Ware an uns zurück zu senden. Kosten und Gefahr der Rücksendung tragen wir, wenn der Bestellwert über 40 Euro (brutto) betragen hat. Bei einem Bestellwert von 40 Euro (brutto) oder weniger trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

 

VI. Zahlung


1. Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb 10 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug per Überweisung oder im Lastschriftverfahren zu leisten.


2. Wir behalten uns vor, per Nachnahme oder gegen Vorkasse in Höhe des ganzen oder eines Teilbetrages des Kaufpreises zu leisten. Der Auftragsbestätigung liegt unsere Rechnung bei.


3. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.


4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.


5. Der Kunde darf mit Gegenansprüchen gegenüber unseren Ansprüchen nur dann aufrechnen, wenn die Gegenansprüche von uns unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.


6. Bei Auslandszahlungen werden die Bankkosten weiterbelastet.

 

VII. Gewährleistung und Haftung


1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn die nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich dann auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung.


2. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern der Mangel nicht unerheblich ist. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt.


3. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, unsere im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.


4. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind uns zur Rechtswahrung innerhalb von vier Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen.


5. Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit uns abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar bei uns beschäftigt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 I BGB dar.


6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für die Verletzung von Nebenleistungspflichten haften wir nicht bei leichter Fahrlässigkeit.


7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


8. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur ersetzt werden, wenn uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt


1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor.


2. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig.


3. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verbindung zu. Ist der Gegenstand des Kunden als Hauptsache anzusehen, oder erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Fakturen-Wertes der verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.


4. Zugriffe dritter Personen auf die von uns gelieferte Ware hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen unter Mitteilung aller Umstände, die zur Wahrung unserer Rechte von Bedeutung sind. Die Kosten einer Intervention zu einer Wahrung unserer Rechte trägt der Kunde.


5. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Kunden Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen.


6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

IX. Anwendbares Recht


1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über das Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

X. Datenschutz Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten des Kunden – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

 

XI. Salvatorische Klausel Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle von Regelungslücken oder unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.

 

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